Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
In welchem Umfang diese Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Bitte nehmen Sie zuvor Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, erfragen, welche Formalitäten bei der Beantragung einer Psychotherapie gewünscht werden und lassen Sie sich gerne entsprechende Unterlagen zuschicken.
Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).
Beihilfe
Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden durch die Beihilfestellen üblicherweise anteilig übernommen.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über die geltenden Formalitäten für die Genehmigung.
Selbstzahler
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
In diesem Fall benötigen Sie keine Kostenzusagen Ihrer Krankenversicherung. Außerdem werden keine Daten an Ihre Krankenversicherung übermittelt.
Monatlich erhalten Sie eine Rechnung über die erfolgte Behandlung, wobei sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) richtet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit, als Selbstzahler behandelt zu werden oder im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Dieses müssen Sie ausschließlich in Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung klären.
Jugendamt
Jugendamt
Werden die Kosten vom für Ihren Wohnbezirk zuständigen Jugendamt übernommen, wird die Therapie als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 3 oder als Eingliederungshilfe nach § 35a nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII, eingeleitet und beantragt.
Im ersten Schritt prüft hier der Fachdienst, ob ein Therapiebedarf vorliegt.
Honorar
Honorar nach GOP/GOÄ
Den Umfang einer Psychotherapie übernimmt je nach Versicherung Ihre Krankenversicherung.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).