Kosten & Kostenträger

Kosten und Kostenträger

Die Kostenübernahme einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hängt davon ab, über welchen Kostenträger die Behandlung abgerechnet wird.

Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).

Welche Kostenträger kommen infrage?

Je nach Versicherung oder Zuständigkeit gibt es unterschiedliche Wege der Kostenübernahme.

Beihilfe

Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie werden durch die Beihilfestellen üblicherweise anteilig übernommen.

Bitte informieren Sie sich im Voraus über die geltenden Formalitäten für die Genehmigung.

Selbstzahler

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

In diesem Fall benötigen Sie keine Kostenzusagen Ihrer Krankenversicherung. Außerdem werden keine Daten an Ihre Krankenversicherung übermittelt.

Monatlich erhalten Sie eine Rechnung über die erfolgte Behandlung, wobei sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) richtet.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, kann eine Behandlung in einer Privatpraxis unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen. Neben einer Behandlung als Selbstzahler kann insbesondere das sogenannte Kostenerstattungsverfahren relevant sein.

Dabei ist es wichtig, die bisherige Suche nach einem zeitnah verfügbaren Therapieplatz zu dokumentieren und die mögliche Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse zu klären.

Unser Kosten-Check: Schritt für Schritt können Sie Ihre bisherige Therapiesuche dokumentieren und ein Anschreiben für Ihre Krankenkasse vorbereiten.

Kosten-Check für gesetzlich Versicherte starten →
Jugendamt

Jugendamt

Werden die Kosten vom für Ihren Wohnbezirk zuständigen Jugendamt übernommen, wird die Therapie als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 3 oder als Eingliederungshilfe nach § 35a nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII, eingeleitet und beantragt.

Im ersten Schritt prüft hier der Fachdienst, ob ein Therapiebedarf vorliegt.

Honorar

Honorar nach GOP/GOÄ

Den Umfang einer Psychotherapie übernimmt je nach Versicherung Ihre Krankenversicherung.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).

Wichtig zu wissen

Die konkreten Erstattungsbedingungen unterscheiden sich je nach Versicherung, Tarif, Beihilfestelle oder zuständigem Kostenträger. Bitte klären Sie die Formalitäten möglichst vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrem Kostenträger.

Gesetzlich versichert? Auf unserer Seite zur Kostenerstattung für Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten erklären wir den möglichen Ablauf Schritt für Schritt. Dort können Sie außerdem Ihre bisherige Therapiesuche dokumentieren und ein Anschreiben für Ihre Krankenkasse vorbereiten.

Fragen zu Kosten oder Abrechnung?

Schreiben Sie gerne kurz, über welchen Kostenträger die Behandlung laufen soll und ob bereits Unterlagen Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle vorliegen.

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