Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die
Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
In welchem Umfang diese Kosten von Ihrer Krankenversicherung
übernommen werden, ist abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Bitte nehmen Sie zuvor Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung
auf, erfragen, welche Formalitäten bei der Beantragung einer
Psychotherapie gewünscht werden und lassen Sie sich gerne
entsprechende Unterlagen zuschicken.
Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für
Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).
Beihilfe
Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden durch die
Beihilfestellen üblicherweise anteilig übernommen.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über die geltenden
Formalitäten für die Genehmigung.
Selbstzahler
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten
für die Psychotherapie Ihres Kindes als Selbstzahler in
Anspruch zu nehmen.
In diesem Fall benötigen Sie keine Kostenzusagen Ihrer
Krankenversicherung. Außerdem werden keine Daten an Ihre
Krankenversicherung übermittelt.
Monatlich erhalten Sie eine Rechnung über die erfolgte
Behandlung, wobei sich mein Honorar nach der Gebührenordnung
für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) richtet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind,
kann eine Behandlung in einer Privatpraxis unter bestimmten
Voraussetzungen infrage kommen. Neben einer Behandlung als
Selbstzahler kann insbesondere das sogenannte
Kostenerstattungsverfahren relevant sein.
Dabei ist es wichtig, die bisherige Suche nach einem
zeitnah verfügbaren Therapieplatz zu dokumentieren und
die mögliche Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit
der Krankenkasse zu klären.
Jugendamt
Jugendamt
Werden die Kosten vom für Ihren Wohnbezirk zuständigen
Jugendamt übernommen, wird die Therapie als Hilfe zur
Erziehung nach § 27 Abs. 3 oder als Eingliederungshilfe
nach § 35a nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
SGB VIII, eingeleitet und beantragt.
Im ersten Schritt prüft hier der Fachdienst, ob ein
Therapiebedarf vorliegt.
Honorar
Honorar nach GOP/GOÄ
Den Umfang einer Psychotherapie übernimmt je nach
Versicherung Ihre Krankenversicherung.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).