Fuer gesetzlich Versicherte

Kostenerstattung fuer Psychotherapie in einer Privatpraxis

Sie finden fuer Ihr Kind oder sich selbst keinen zeitnahen Therapieplatz? Dokumentieren Sie Ihre bisherige Suche und bereiten Sie einen persoenlichen Antrag an Ihre Krankenkasse vor.

Schritt fuer Schritt Praxissuche dokumentieren Antragsschreiben erstellen
Ihr persoenlicher Kosten-Check ca. 2-3 Minuten

Schritt 1 von 5

Bei welcher Krankenkasse sind Sie oder Ihr Kind versichert?

Die ausgewaehlte Krankenkasse wird spaeter automatisch in das Anschreiben uebernommen.

Schritt 2 von 5

Haben Sie bereits nach einem Therapieplatz mit Kassenzulassung gesucht?

Fuer den Antrag ist es notwendig, die bisher erfolglose Suche nach einem kassenaerztlichen Therapieplatz nachzuweisen.

Hinweis: Krankenkassen verlangen in der Regel den Nachweis mehrerer kontaktierter Praxen mit unzumutbar langen Wartezeiten (Systemversagen).

Schritt 3 von 5

Haben Sie den Terminservice 116117 fuer Ihre Suche genutzt?

Ihre Angabe zur TSS (Terminservicestelle 116117) wird im Antragsschreiben aufgefuehrt.

Schritt 4 von 5

Liegt Ihnen ein Formular PTV 11 vor?

Das PTV 11 (Individuelle Patienteninformation) bescheinigt die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Psychotherapie.

Schritt 5 von 5

Welche Praxen haben Sie bereits kontaktiert?

Tragen Sie Ihre bisherigen Kontaktversuche ein. Daraus erstellen wir eine uebersichtliche Tabelle fuer Ihre Krankenkasse.

Bisherige Praxissuche

Tragen Sie die kontaktierten Kassenpraxen ein. Sie koennen jederzeit weitere Zeilen hinzufuegen.

1
2
3
0 dokumentierte Praxiskontakte
0 Praxiskontakte
- 116117 genutzt
- PTV 11
- Krankenkasse

Ihr vorbereitetes Antragsschreiben

Sie koennen das Anschreiben nun direkt kopieren oder als formatiertes PDF ausdrucken/speichern:

Betreff: Antrag auf Kostenerstattung fuer ambulante Psychotherapie gemaess § 13 Abs. 3 SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren,

fuer mein Kind / fuer mich besteht ein dringender Bedarf an einer ambulanten Psychotherapie. Trotz intensiver und nachweisbarer Bemuehungen war es mir bisher nicht moeglich, einen zeitnah verfuegbaren Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis zu erhalten.

Beabsichtigte Behandlung in Privatpraxis:
Um eine Chronifizierung oder weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden, beabsichtige ich, die notwendige psychotherapeutische Behandlung in der Praxis Bernsmann (Privatpraxis fuer Psychotherapie, Witten) durchfuehren zu lassen. Dort steht ein zeitnah verfuegbarer Therapieplatz zur Verfuegung.

Ich beantrage hiermit die Uebernahme der Kosten fuer die ambulante Psychotherapie in der genannten Privatpraxis im Wege der Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V).

Bitte teilen Sie mir zeitnah Ihre Entscheidung mit bzw. informieren Sie mich, welche weiteren Unterlagen Sie fuer die Genehmigung benoetigen.

Vielen Dank fuer Ihre Unterstuetzung.

Mit freundlichen Gruessen


_______________________________
Unterschrift / Name
Versichertennummer: ___________________

Praxis Bernsmann kontaktieren
Wichtig: Dieser Kosten-Check dient der Vorbereitung Ihres Antrags nach § 13 Abs. 3 SGB V. Reichen Sie das Schreiben vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein.

Gut vorbereitet

Dokumentieren Sie Ihre bisherige Therapiesuche

Notieren Sie moeglichst, welche Praxen Sie kontaktiert haben, wann die Anfrage erfolgte und welche Rueckmeldung oder Wartezeit Ihnen genannt wurde.

Der Kosten-Check hilft Ihnen dabei, diese Informationen strukturiert zusammenzufassen und daraus einen vollstaendigen Antrag fuer Ihre Krankenkasse vorzubereiten.

Hilfreich fuer Ihre Unterlagen

  • Kontaktierte Kassenpraxen
  • Datum der jeweiligen Anfrage
  • Absagen und genannte Wartezeiten
  • Information zur Suche ueber 116117
  • Falls vorhanden: PTV 11 Formular

Häufige Fragen

Fragen zur Kostenerstattung für Psychotherapie

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis bei gesetzlicher Krankenversicherung.

Was bedeutet Kostenerstattung bei Psychotherapie?

Gesetzlich Versicherte erhalten Psychotherapie normalerweise in einer Praxis mit Kassenzulassung. Ist eine notwendige Behandlung dort nicht rechtzeitig verfügbar, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis im Wege der Kostenerstattung infrage kommen.

Die Voraussetzungen sollten vor Beginn der Behandlung mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden.

Wie viele Psychotherapiepraxen muss ich kontaktieren?

Eine für jeden Einzelfall und jede Krankenkasse verbindliche Zahl lässt sich nicht pauschal nennen. Wichtig ist, dass die Suche nach einem zeitnah verfügbaren Therapieplatz nachvollziehbar dokumentiert wird.

Als Orientierung nennt die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrer Patienteninformation drei bis fünf erfolglose Anfragen bei Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Notieren Sie am besten Praxis, Datum der Anfrage, Rückmeldung und gegebenenfalls die genannte Wartezeit.

Fragen Sie zusätzlich Ihre Krankenkasse, welche Nachweise sie für die Prüfung Ihres konkreten Antrags benötigt.

Muss ich die 116117 für die Therapiesuche nutzen?

Der Patientenservice 116117 kann bei der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und bei der Terminvermittlung helfen. Deshalb ist es sinnvoll, auch diesen Weg bei der Suche nach einem Therapieplatz zu berücksichtigen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Welche konkreten Nachweise Ihre Krankenkasse für ein Kostenerstattungsverfahren erwartet, sollten Sie direkt bei der Krankenkasse erfragen.

Was ist das PTV 11?

Das PTV 11 ist die individuelle Patienteninformation, die im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde ausgestellt werden kann. Darin werden unter anderem das Ergebnis der Sprechstunde und Empfehlungen für die weitere Behandlung festgehalten.

Wenn Ihnen ein PTV 11 vorliegt, bewahren Sie es für Ihre weiteren Unterlagen auf und klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob es dem Antrag beigefügt werden soll.

Muss die Krankenkasse der Behandlung vorher zustimmen?

Eine geplante Behandlung im Kostenerstattungsverfahren sollte vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse geklärt werden. Reichen Sie Ihren Antrag und die vorhandenen Nachweise deshalb möglichst vor Beginn der Therapie ein.

Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden und ob die Kostenübernahme für die Behandlung in der ausgewählten Privatpraxis bestätigt wird.

Kann die Therapie in der Praxis Bernsmann über Kostenerstattung erfolgen?

Die Praxis Bernsmann ist eine Privatpraxis für Psychotherapie in Witten. Bei gesetzlich Versicherten kann eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen.

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten in Ihrem konkreten Fall übernimmt, entscheidet die Krankenkasse. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung.

Wenn Sie Fragen zu einer möglichen Behandlung in unserer Praxis haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Welche Unterlagen sollte ich für die Krankenkasse sammeln?

Hilfreich ist insbesondere eine übersichtliche Dokumentation Ihrer bisherigen Therapiesuche: welche Kassenpraxen Sie kontaktiert haben, wann die Anfrage erfolgte und welche Rückmeldung oder Wartezeit Ihnen genannt wurde.

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen relevant sein, zum Beispiel ein vorhandenes PTV 11 oder eine Bestätigung, dass eine Privatpraxis die Behandlung zeitnah übernehmen kann. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse abstimmen.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche oder sozialrechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet die jeweilige Krankenkasse im konkreten Einzelfall.